ruhenlassen

ruhenlassen
ru|hen||las|sen auch: ru|hen las|sen 〈V. tr. 174; hat; fig.〉
1. vorläufig nicht erörtern, nicht bearbeiten
2. zeitweilig nicht ausüben, nicht wahrnehmen
● eine Frage, Angelegenheit, ein Problem, einen Fall \ruhenlassen; ein Amt \ruhenlassen; →a. ruhen

* * *

ru|hen las|sen, ru|hen|las|sen <st. V.; hat:
1. [vorläufig] nicht weiterverfolgen, nicht behandeln od. bearbeiten:
eine Frage, ein Problem ruhen lassen/ruhenlassen;
man hat den Fall vorerst ruhen lassen/ruhenlassen/(seltener:) ruhen gelassen/ruhengelassen.
2.
jmdn. nicht ruhen lassen/ruhenlassen (jmdn. nicht zur Ruhe kommen lassen: die Angelegenheit ließ sie nicht ruhen).

Universal-Lexikon. 2012.

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